Kosten

Die Behandlungskosten trägt in der Regel Ihre Krankenversicherung

Private Krankenversicherung
Ihre private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Behandlungskosten für die radiochirurgische Behandlung mit dem Gammaknife. Sie erhalten für Ihre Behandlung eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) auf Basis einer von der Bundesärztekammer genehmigten Analogbewertung.
Gesetzliche Krankenversicherung

Die ambulante radiochirurgische Behandlung mit dem Gammaknife ist noch immer nicht Teil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit vielen Kostenträgern und Krankenversicherungen haben wir aber Vereinbarungen zur Übernahme der Behandlungskosten mit dem Gammaknife geschlossen und die Kosten werden regelhaft übernommen.

Bei weiteren Kassen ist ein individueller Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Bei der Antragstellung und Kommunikation mit Ihrer Krankenversicherung unterstützen wir Sie natürlich.

Nach dem Beratungsgespräch und der Indikationsstellung erhalten Sie von uns einen Arztbrief und ihren persönlichen Kostenvoranschlag. Diese Dokumente reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Sobald Sie von Ihrer Versicherung die schriftliche Bestätigung zur Übernahme der Behandlungskosten erhalten haben, vereinbaren Sie mit uns den Behandlungstermin.